Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Lieferung und Montage von Produkten der 4media
GmbH

1. S.A.M.S
1.1. S.A.M.S. ist ein Spannrahmen-System der 4media Werbeproduktionen GmbH (in der Folge „4media“) für die Montage von LKW-Werbeflächen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Verkauf und die Montage von S.A.M.S. sowie dazugehöriger Werbebanner und für sonstige Leistungen von 4media im Zusammenhang mit S.A.M.S. gegenüber dem Kunden.

2. Vertragsabschluss, Lieferbedingungen
2.1. Alle Angebote von 4media sind freibleibend und bleiben, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, 21 Tage ab Angebotsdatum gültig. Die Zusendung einer Preisliste durch 4media gilt nicht als Angebot.
2.2. Ein Vertrag mit 4media kommt zustande, wenn 4media die Bestellung eines Kunden schriftlich annimmt. Bestellungen, auch wenn sie sich auf allgemeine Offerte, Rundschreiben oder Preislisten beziehen, verpflichten 4media nicht zur Annahme.
2.3. Erfüllungsort ist der Sitz von 4media.

3. Preise
3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro und gelten – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist – ab Werk, inklusive Verpackung, aber exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.2. Die gesonderte Verrechnung von Transportkosten erfolgt zu den Preisen, die am Tag des jeweiligen Versands gültig sind.
3.3. 4Media bleibt auch nach Annahme des Angebots durch den Kunden berechtigt, Preise von Produkten, die ganz oder zum Teil aus Rohstoffen mit stark schwankenden Weltmarktpreisen bestehen, an neue Marktkonditionen anzupassen.
3.4. Alle Preise werden mit dem VPI 2020 oder einem an seine Stelle tretenden Index valorisiert. Die Anpassung erfolgt jährlich zum 1.1. mit dem letzten zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten IndexWert. Diese Valorisierung schließt nicht aus, dass 4media Preise für neue Angebote unabhängig von diesem Index kalkuliert.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Sofern nicht anders vereinbart, wird der Kaufpreis in folgenden Teilbeträgen verrechnet und ist prompt nach Rechnungslegung fällig:

  • 30 % bei Bestellung
  • 70 % bei Lieferung

4.2. Die Zahlung gilt an dem Tag als bewirkt, an dem der Betrag am Konto von 4media gutgeschrieben wird.
4.3. Sämtliche Zahlungen haben durch Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto von 4media zu erfolgen. Barzahlungen sind ausgeschlossen. Die Spesen des Geldverkehrs trägt ausnahmslos der Kunde.
4.4. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche zu diesem Zeitpunkt noch nicht fälligen Forderungen von 4media gegenüber dem Kunden sofort fällig. Die Verzugszinsen betragen 9 % p.a. aus der offenen Forderung. Ferner hat der säumige Kunde alle mit der Eintreibung der offenen Forderungen in Zusammenhang stehenden Mahn-, Inkasso-, Erhebungs-, Auskunfts- und
Anwaltskosten zu tragen. Schadenersatzansprüche, die 4Media aufgrund der Nichterfüllung des Vertrages durch den Vertragspartner zustehen, bleiben unberührt. Allgemeine Geschäftsbedingungen 4media per April 2022 Seite 2 von 4
4.5. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht. Insbesondere darf er die Bezahlung nicht wegen eventuell erhobener Mängelrügen verweigern oder verzögern. Der Kunde ist auch nicht zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen berechtigt.
4.6. Wenn über das Vermögen des Kunden ein Konkursverfahrens eingeleitet wird oder ein Antrag auf Eröffnung eines Konkurses mangels kostendeckender Masse abgewiesen wird, ist 4media berechtigt, sämtliche offenen Forderungen fällig zu stellen und von offenen Lieferverträgen zurückzutreten, ohne dadurch einen Anspruchsverlust zu erleiden.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allen Spesen (Transportkosten etc) Eigentum von 4media. Der Gefahrenübergang auf den Kunden bei Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frächter bleibt davon unberührt.
5.2. 4media ist berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich und vollständig nachkommt, über das Vermögen des Kunden ein Konkursverfahren eröffnet wird, ein Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels kostendeckender Masse abgewiesen wird, der Kunde faktisch seine Zahlungen einstellt oder wenn der Kunde wegen des Abschlusses einer außergerichtlichen Sanierung an seine Gläubiger herantritt.
5.3. Die Kosten, die durch die Geltendmachung der Rechte von 4media aus dem Eigentumsvorbehalt entstehen, gehen zu Lasten des Kunden

6. Mitwirkungspflicht des Kunden
6.1. Für Montagen vor Ort und im Geschäftsbereich des Kunden hat der Kunde in seiner Sphäre alles Nötige beizutragen, um eine rasche und qualitativ hochwertige Montage von S.A.M.S. auf den Fahrzeugen zu ermöglichen. Seitens des Kunden sind daher insbesondere folgende Voraussetzungen sicherzustellen:
6.1.1. Gereinigte, trockene Montageflächen.
6.1.2. Wenn die Bedingungen zum vereinbarten Montagezeitpunkt im Außenbereich in Bezug auf Temperatur (5-28°, direkte Sonneneinstrahlung) und Luftfeuchtigkeit (max. 50%) eine fach- und sachgerechte Montage unmöglich machen, ist eine Montagehalle erforderlich.
6.1.3. Bei der Montage von mehreren Fahrzeugen am Betriebsgelände des Kunden ist ein kundeneigener Fahrer zum Rangieren der Fahrzeuge bereit zu stellen.
6.1.4. Die Montagetermine sind strikt einzuhalten. Wenn die Fahrzeuge zum vereinbarten Termin nicht gereinigt am vereinbarten Montageort bereitstehen, werden die Wartezeiten oder zusätzliche Anfahrten zu den aktuellen Tarifen von 4media verrechnet.
6.1.5. Für die Montage von S.A.M.S. sind überdachte Stellplätze zur Verfügung zu stellen.
6.1.6. Die Montageflächen der Fahrzeuge müssen zum Montagezeitpunkt gereinigt und trocken sein.
6.1.7. Der Fahrzeugaufbau darf keine „gewellten“ oder „verzogenen“ Außenoberflächen an den Klebestellen haben, da ansonsten die Profile des Grundrahmens nicht aufgeklebt werden können.
6.1.8. Die Oberflächenbeschaffenheit muss für eine dauerhaft stabile Haltbarkeit der Verklebung geeignet sein. So können einerseits verschiedene Materialien (z.B. Thermoplaste) oder vorlackierte Oberflächen für eine Montage ungeeignet sein.
6.2. Sofern die Produkte der 4media auf andere Objekte als auf Fahrzeuge montiert werden sollen, werden die Montagebedingungen Objektspezifisch gesondert vereinbart.

7. Gewährleistung
Allgemeine Geschäftsbedingungen 4media per April 2022 Seite 3 von 4
7.1. 4media leistet für die Dauer von drei Jahren Gewähr für die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit von S.A.M.S, wenn sämtliche in Punkt 6.4. geregelten Voraussetzungen eingehalten werden.
7.2. Bei Verletzung auch nur einer der in Punkt 6.4. geregelten Voraussetzungen erlöschen sämtliche Garantie-, Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche gegen 4media.
7.3. Voraussetzungen für die Verlängerung der Gewährleistung für S.A.M.S. gemäß Punkt 6.2.:
7.3.1. Montage von S.A.M.S durch 4media oder einen von 4media zertifizierten Partner;
7.3.2. Verwendung von Werbebanner, die von einer durch 4media zertifizierten Druckerei hergestellt wurden;
7.3.3. Montage der Werbebanner durch 4media oder einen von 4media zertifizierten Partner;
7.3.4. Reparatur von S.A.M.S nach Beschädigung durch 4media oder einen zertifizierten Partner.
7.3.5. Die S.A.M.S Systeme müssen nachweislich ab Vertragsabschluss jährlich durch 4media oder einen zertifizierten Partner geprüft, serviciert und gewartet, sowie durch eine Überprüfungsplakette bestätigt werden.
7.4. Zur Dokumentation der einwandfreien Montage im Sinne des Punktes 6.4. stellt 4media ein
Online Tool zur Verfügung, auf dem der Kunde alle folgenden Änderungen, Reparaturen und Bannerwechsel einzutragen hat.
7.5. Der Kunde ist zur sofortigen und vollständigen Inspektion der gelieferten und montierten Ware verpflichtet. Mängelrügen müssen schriftlich per E-Mail innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware bzw. die Montage als einwandfrei abgenommen.
7.6. Im Garantie- oder Gewährleistungsfall hat 4media die Wahl, zu verbessern oder Ersatz zu leisten.
Eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Im Fall einer Ersatzlieferung oder Verbesserung im Rahmen der Garantie oder Gewährleistung beginnt keine neue Frist zu laufen.

8. Haftung einschließlich Produkthaftung
8.1. 4media haftet nicht für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die Haftung für Folgeschäden, mittelbare oder indirekte Schäden sowie für entgangenen Gewinn wird auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Beweislast für ein Verschulden von 4media trifft
den Kunden.
8.2. Sollten im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung des Fahrzeugs auf seine Fahrtüchtigkeit, Fehler oder Beschädigungen am SAMS System auffallen, sind diese unverzüglich an 4media zu melden.
8.2.1. 4media haftet nicht für Personen- und Sachschäden, wenn diese auch nur teilweise auf eine unvollständige oder nicht ordnungsgemäße Befolgung von Absatz 8.2. zurückzuführen sind. Die Beweislast für ein allenfalls vorliegendes Mitverschulden von 4media trifft den Kunden.

9. Gewerblicher Rechtsschutz
S.A.M.S ist marken- und patentrechtlich geschützt. Markenzeichen auf der von 4media gelieferten Ware dürfen nicht verändert, beschädigt oder unkenntlich gemacht werden. Lizenzrechte hat der Kunde von 4Media auf Grundlage gesonderter Vereinbarung zu erwerben.

10. Verhaltenskodex
10.1. Die Geschäftstätigkeit von 4media ist ehrlich, fair und transparent. Die Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen und ethischen Grundsätzen ist für 4media selbstverständlich. Dies erwartet 4media auch von seinen Kunden. Darüber hinaus sind 4media Klima- und Umweltschutz ein wichtiges Anliegen.
10.2. 4media lehnt Korruption und Bestechung in jeder Hinsicht ab. Der Kunde wird daher im Geschäftskontakt mit 4media ausnahmslos unterlassen, unrechtmäßige und/oder den guten Sitten und/oder dem lauteren Wettbewerb widersprechende Zuwendungen oder sonstige Vorteile zu fordern, anzunehmen, solche anzubieten oder zu gewähren.
10.3. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Verhaltenskodex ist ein wichtiger Grund, der 4media berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein längeres Zuwarten mit der Auflösung des Vertrags gilt nicht als Verzicht auf den Auflösungsgrund.
10.4. Der Kunde haftet 4media für sämtliche Nachteile und trägt sämtliche zusätzlichen Kosten, die 4media durch den Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Verhaltenskodex und/oder die berechtigte Vertragsbeendigung entstehen.

11. Geheimhaltung
11.1. Der Kunde ist zur Geheimhaltung aller nicht öffentlich bekannter Informationen und Daten über 4media verpflichtet, die ihm durch die Bestellung bei 4media bekannt werden, sofern er nicht im Einzelfall von 4media schriftlich von seiner Verpflichtung entbunden wurde. Der Kunde darf
ihm bekannt gewordene Informationen ausschließlich für Zwecke der Durchführung des Vertrags mit 4media verwenden.
11.2. Der Kunde hat sich ausschließlich solcher Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen zu bedienen, die ausdrücklich schriftlich zur Geheimhaltung gemäß diesen AGB verpflichtet wurden.
11.3. Die Bestimmungen betreffend Geheimhaltung und Datenschutz bestehen auch nach vollständiger Erfüllung des Auftrages durch den Auftragnehmer und Beendigung sämtlicher Vertragsverhältnisse unbefristet weiter.

12. Datenschutz
12.1. Der Kunde und 4media werden wechselseitig personenbezogene Daten ihrer Mitarbeiter nur unter strenger Einhaltung der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) verarbeiten.
12.2. Der Kunde stimmt für sich und seine Mitarbeiter zu, dass seine/ihre personenbezogenen Daten von 4media für Zwecke der Vertragsanbahnung, der Vertragsdurchführung und für die Sicherung der Vertragserfüllung verarbeitet und an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Im
Zweifel gilt eine Speicherdauer von 5 Jahren nach Abschluss der letzten Vertragserfüllung als angemessen.
12.3. Auf die Datenschutzerklärung von 4media wird verwiesen (abrufbar unter www.4media.at).

13. Sonstiges
13.1. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sofern sie mit dem Inhalt der AGB von 4media in Widerspruch stehen. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit der firmenmäßigen Zeichnung durch 4media.
13.2. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtsübereinkommens und von Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts wird ausgeschlossen.
13.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen 4media und dem Kunden ist
Wien, Innere Stadt.
Wiener Neustadt im April 2022